Gesetzgebung zu Winterreifen und Schneeketten Europa

Es ist wichtig, dass Sie die aktuellen Gesetze und Vorschriften für Winterreifen und Schneeketten für Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg kennen. Wir verstehen das wie kein anderer! Deshalb informieren wir Sie gerne über die wichtigsten Transportziele in Europa. Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit den neuesten Informationen, die für Sie nützlich sein werden.

Land Vorschriften für Winterreifen   Vorschriften für Schneeketten und Spikereifen
Deutschland Die Fahrzeugausrüstung (Reifen) muss den Witterungsbedingungen angepasst werden: Fahrzeuge unter 3,5 t müssen ab 1. Januar 2018 auf allen Achspositionen vollständig mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) ausgestattet sein. Fahrzeuge über 3,5 t müssen an der Lenk- und Antriebsachse mit Reifen mit dem 3PMSF-Symbol ausgestattet sein. Bei winterlichen Bedingungen ist das 3PMSF-Symbol auch für Reifen vorgeschrieben, die nach dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden und nur das M+SSymbol tragen, werden noch bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert   Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann gestattet, wenn entsprechende Verkehrsschilder darauf hinweisen. Spikereifen sind mit Ausnahme der Strecke über das Kleine Deutsche Eck verboten. 60 € Bußgeld für nicht angepasste Reifen, 80 € Bußgeld wenn es zur einer Verkehrsbehinderung kommt durch nicht angepasste Reifen, 100 € Bußgeld für das Verursachen einer gefährlichen Situation durch nicht angepasste Reifen, 120 € Bußgeld für das Verursachen eines Unfalls. Zusätzlich 1 Punkt in jeder Situation (Flensburger Punktesystem).
       
Die Niederlande Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften für Winterreifen   Schneeketten/ Spikereifen sind auf öffentlichen Straßen nicht gestattet.
       
Frankreich Für Fahrzeuge, die auf Straßen fahren, die mit dem B26- und/oder B58- Zeichen gekennzeichnet sind, ist eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Ab 2021 gelten folgende Änderungen: Vom 1. November bis 31. März müssen, nach Ermessen der lokalen Behörden (Präfekturen), Fahrzeuge der Klassen N1/N2/N3 mit Anhänger mindestens mit abnehmbaren Antirutschvorrichtungen (z.B. Schneeketten) an mindestens 2 Antriebsrädern ausgestattet sein. N1/N2/N3-Fahrzeuge ohne Anhänger müssen mit 3PMSF-Winterreifen auf mindestens 2 Rädern pro Achse ausgestattet sein. Bus M2/M3: Muss mit abnehmbaren Anti-RutschEinrichtungen an mindestens 2 angetriebenen Rädern ausgestattet sein (3PMSF-Winterreifen an der Vorderlenkachse und mindestens 2 angetriebenen Rädern).   Schneeketten werden nur verwendet, wenn sie durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sind.
       
Spanien Auf Hochgebirgsstraßen mit der roten Stufe (15/TV-87) sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht: Fahrzeuge schwerer als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht dürfen hier nicht fahren. Für Fahrzeuge mit geringerem Gewicht gelten weitere bestimmte Beschränkungen, die den Verkehr auf wesentliche Transportdienste beschränken.   Hochgebirgsstraßen mit Rotstufe (15/TV-87): Schneeketten bei LKWs zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Bussen, wenn keine Winterreifen montiert sind. Auf schneebedeckten Straßen ist die Verwendung von Spikereifen mit 2 mm langen Spikes zulässig.

M+S-gekennzeichnete Winterreifen

Reifen, die mit M+S (Mud+Snow) gekennzeichnet sind, haben ein Profil oder eine Struktur, die für ein besseres Fahrverhalten bei verschneiten Bedingungen als Standardreifen ausgelegt ist. Die M+S-Kennzeichnung ist nicht Gegenstand eines festgelegten Prüfverfahrens.

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3PMSF-zertifizierte Winterreifen

Three-Peak Mountain Snowflake (3PMSF)-Reifen bieten eine gesetzlich zertifizierte Winterleistung. Diese Reifen müssen auf einer schneebedeckten Straße getestet werden und haben eine mindestens 25 % bessere Traktion als ein vergleichbarer Standardreifen.

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