Gesetzgebung zu Winterreifen und Schneeketten Europa
Land | Vorschriften für Winterreifen | Vorschriften für Schneeketten und Spikereifen | |
Deutschland | Die Fahrzeugausrüstung (Reifen) muss den Witterungsbedingungen angepasst werden: Fahrzeuge unter 3,5 t müssen ab 1. Januar 2018 auf allen Achspositionen vollständig mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) ausgestattet sein. Fahrzeuge über 3,5 t müssen an der Lenk- und Antriebsachse mit Reifen mit dem 3PMSF-Symbol ausgestattet sein. Bei winterlichen Bedingungen ist das 3PMSF-Symbol auch für Reifen vorgeschrieben, die nach dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden. Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden und nur das M+SSymbol tragen, werden noch bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert | Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann gestattet, wenn entsprechende Verkehrsschilder darauf hinweisen. Spikereifen sind mit Ausnahme der Strecke über das Kleine Deutsche Eck verboten. 60 € Bußgeld für nicht angepasste Reifen, 80 € Bußgeld wenn es zur einer Verkehrsbehinderung kommt durch nicht angepasste Reifen, 100 € Bußgeld für das Verursachen einer gefährlichen Situation durch nicht angepasste Reifen, 120 € Bußgeld für das Verursachen eines Unfalls. Zusätzlich 1 Punkt in jeder Situation (Flensburger Punktesystem). | |
Die Niederlande | Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften für Winterreifen | Schneeketten/ Spikereifen sind auf öffentlichen Straßen nicht gestattet. | |
Frankreich | Für Fahrzeuge, die auf Straßen fahren, die mit dem B26- und/oder B58- Zeichen gekennzeichnet sind, ist eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Ab 2021 gelten folgende Änderungen: Vom 1. November bis 31. März müssen, nach Ermessen der lokalen Behörden (Präfekturen), Fahrzeuge der Klassen N1/N2/N3 mit Anhänger mindestens mit abnehmbaren Antirutschvorrichtungen (z.B. Schneeketten) an mindestens 2 Antriebsrädern ausgestattet sein. N1/N2/N3-Fahrzeuge ohne Anhänger müssen mit 3PMSF-Winterreifen auf mindestens 2 Rädern pro Achse ausgestattet sein. Bus M2/M3: Muss mit abnehmbaren Anti-RutschEinrichtungen an mindestens 2 angetriebenen Rädern ausgestattet sein (3PMSF-Winterreifen an der Vorderlenkachse und mindestens 2 angetriebenen Rädern). | Schneeketten werden nur verwendet, wenn sie durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sind. | |
Spanien | Auf Hochgebirgsstraßen mit der roten Stufe (15/TV-87) sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht: Fahrzeuge schwerer als 7,5t zulässiges Gesamtgewicht dürfen hier nicht fahren. Für Fahrzeuge mit geringerem Gewicht gelten weitere bestimmte Beschränkungen, die den Verkehr auf wesentliche Transportdienste beschränken. | Hochgebirgsstraßen mit Rotstufe (15/TV-87): Schneeketten bei LKWs zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Bussen, wenn keine Winterreifen montiert sind. Auf schneebedeckten Straßen ist die Verwendung von Spikereifen mit 2 mm langen Spikes zulässig. |
M+S-gekennzeichnete Winterreifen
Reifen, die mit M+S (Mud+Snow) gekennzeichnet sind, haben ein Profil oder eine Struktur, die für ein besseres Fahrverhalten bei verschneiten Bedingungen als Standardreifen ausgelegt ist. Die M+S-Kennzeichnung ist nicht Gegenstand eines festgelegten Prüfverfahrens.
3PMSF-zertifizierte Winterreifen
Three-Peak Mountain Snowflake (3PMSF)-Reifen bieten eine gesetzlich zertifizierte Winterleistung. Diese Reifen müssen auf einer schneebedeckten Straße getestet werden und haben eine mindestens 25 % bessere Traktion als ein vergleichbarer Standardreifen.
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